Top Link

Verbotene Arbeiten in Thailand für Ausländer.

Kinderarbeit in Phuket

Hier eine Liste der Tätigkeiten, die in Thailand für Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung grundsätzlich verboten sind.


Ich möchte bemerken das die Liste eventuell nicht vollständig ist und übernehme natürlich auch keine Gewähr dafür.
Für eine genauere Auskunft, auch betreff Arbeitsgenehmigung, empfehle ich Euch einen anerkannten Anwalt aufzusuchen. Es gibt in Thailand offizielle Agenturen, mit einem guten Ruf, die In Deutsch oder Englisch beraten.

Zu betonen ist natürlich, das ausnahmen die Regel bestätigen. So könnt Ihr selbstverständlich Eurem Thaipartner/in helfend zur seite stehen.

1. Jede Art von Handarbeit.
2. Arbeiten in der Landwirtschaft, in der Viehwirtschaft, in der Forstwirtschaft oder in der Fischerei, Ausnahme Spezialisten die von der Landwirtschaftsbehörde genehmigt sind.(Natürlich gibt es hier Ausnahmen (z.b. darf man(n)seinem Thaipartner behilflich sein,)
3. Bauen, Maurerarbeiten, Zimmerei oder andere Aufbauarbeiten.
4. Schnitzen (Holz zum weiterverkauf).
5. Fahren von mechanisch oder nichtmechanisch betriebenen Fahrzeugen.
6. Ausnahme Piloten in internationaler Luftfahrt.
7. Bedienung oder Beaufsichtigung von Verkaufsbetrieben und Geschäften.
8. Versteigerungsaktivitäten.
9. Beaufsichtigen, Buchhaltung oder Hilfe in Buchhaltung, Ausnahme: Internationale Buchhaltung.
10. Bearbeiten oder Polieren von Schmuck.
11. Haarschneiden, Frisur oder Schönheits Behandlung.
12. Weben/Spinnen von Kleidung per Hand.
13. Erstellung von Produkten aus Schilf, Rattan, Hanf, Stroh oder Bambus Materialien.
14. Papier Herstellung in Handarbeit.
15. Herstellung von Lackmaterialien.
16. Herstellung von Thai Musik Instrumenten.
17. Herstellung und Bearbeitung von Produkten aus Gold, Silber oder Goldkappen oder Vergolden.
18. Herstellung von Bronze Waren.
19. Herstellung von Thai-Puppen.
20. Herstellung von Matratzen oder Steppdecken.
21. Herstellung von Seidenprodukten in Handarbeit.
22. Erstellung und Veranschaulichung von Buddha Darstellungen.
23. Herstellung von Messern , Schuhen, Hüten, Kleidern, Töpfen und Keramik.
24. Maklertätigkeit oder Agent, Ausnahme internationales Geschäft.
25. Arbeit im Tiefbau, Berechnung, Planung, Organisation, Nachforschung, Tests, Erstellung und Beaufsichtigung,
26. Architektonische Arbeit wie Design, Planung, Zeichnung Berechnungen, Beaufsichtigung und Bewachung.
27. Beaufsichtigen, Führen oder Beraten von Touristen und Touristentouren.
28. Strassen Handel.
29. Alle Arbeiten die das Erstellen von Thaischrift in Handarbeit erfordern.
30. Büro oder Sekretär Arbeiten.
31. Rechts oder Rechtshilfen. ( Es gibt wie oben angemerkt offiziell anerkannte, berechtigte Agenturen.)
32. Betteln

Wie immer in Thailand, gilt meiner Meinung nach auch hier: Wo kein Kläger da ist auch keine Klage.

Man merke sich: Eingewanderte Ausländer sind manchmal neidischer auf den Nachbarn als mancher Thailändischer Ureinwohner.

Tipp: Nehmt niemals persönlich Geld von jemanden für irgendwelche Hilfsdienste vor Zeugen entgegen. Hinter dem Busch könnte ein neidischer Farangfotograph lauern. Die Immigration ist bei solchen Verstössen nicht zimperlich.

logo slendee-kaffee

Besucher: 1206873

angebot-werbung

Kontakt Impressum Datenschutz Bewertungen Meine Projekte